vom Landesherren verfügte Privilegien, um Bergleute ins Land zu hohlen. Eine wichtige Grundlage für das Wiederaufblühen des Silberbergbaus zu Beginn des 16. Jahrhunderts stellten verschiedene Vergünstigungen dar, die seitens des Landesherrn als Inhaber der Berghoheit, den Bergbautreibenden - Gewerkschaften wie auch Einzelpersonen - gewährt wurden, um Anreize zu Schürftätigkeiten und zur Investition von Kapital zu schaffen. Nach diesem Katalog von Privilegien stand es jedermann frei, nach "edlen Erzen" zu suchen und diese zu gewinnen, wobei aber ein festgelegter Förderzins - der Zehnte - an den Bergherrn zu entrichten war. Nach Vorlage der bekannten Annaberger Bergordnung von 1509 erließen die Hohnsteiner Grafen im Februar 1528 für das Sankt Andreasberger Revier eine eigene Bergordnung, die folgende wichtige Privilegien versprach:

  • Befreiung von Steuer und Kriegsdienst
  • Bau einer "Freien Bergstadt" in der die Bevölkerung unter sich Rat und Richter frei wählen durfte
  • die Stadt sollte über das Marktrecht sowie über das Brau- und Schankrecht verfügen
  • freies Schlagen von Bau- und Brennholz für die Stadt, sowie von Schacht- und Röstholz für die Bergwerke
  • verschiedene kleine Gerechtsame, wie niedere Jagd, Fischerei oder das Waldweiderecht für das Vieh
Insgesamt sind für das Bergbaugebiet von Sankt Andreasberg 7 Bergfreiheiten (1521, 1527, 1567, 1579, 1587, 1616 und 1636) erlassen worden.